Kommunales
Modernisierungsprogramm
Rund zwei Drittel der 192.000 in Bochum vorhandenen Wohnungen sind älter als 50 Jahre. Die Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes ist daher ein drängendes Thema: Um effektiven Klimaschutz zu betreiben, bietet eine energetische Erneuerung großes Potenzial für Energieeinsparungen.
Der Anteil älterer Menschen an der Bochumer Bevölkerung nimmt zu und diese haben häufig besondere Anforderungen an ihre Wohnung. Zudem sind heruntergekommene Gebäudefassaden weder für die Nachbarschaft noch für Besucherinnen und Besucher ein schöner Anblick.
Bei der Vielzahl an Anforderungen und Fördermöglichkeiten bildet die Modernisierung eine Herausforderung insbesondere für Klein- und Einzeleigentümerinnen und -eigentümer – also für diejenigen Eigentümer*innen, die nur einzelne Gebäude oder Wohnungen besitzen.
Was wird gefördert?
- Grundrissänderungen, die zu einer wesentlichen Steigerung des Wohnwerts führen
- Abbau von Barrieren
- Austausch der Heizungsanlagen
- Dämmmaßnahmen unter Ausschluss erdölbasierter Dämmstoffe
- Austausch der Fenster
- Herstellung attraktiver Freisitze (Balkone und (Dach-)Terrassen)
- Dachgeschossausbauten mit attraktiven Freisitzen („Dacheinschnitte“/-terrassen), sofern dadurch mindestens eine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht
- Aufstockung in ansonsten geschlossenen Bebauungen, sofern diese mit Gründach realisiert werden und dadurch mindestens eine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht
- Herstellung von Gründächern und Grünfassaden
- Entsiegelung und Rückbau von versiegelten Flächen sowie ökologische Aufwertung von Vorgärten und Hofflächen
- Herstellung von eingehausten Abstellplätzen für Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren etc.
- Umbauten für Umnutzungen nicht mehr marktgängiger gewerblich genutzter Erdgeschosse zu Wohnzwecken
- Beseitigung störender Fassadenelemente und Werbeanlagen
- Fassadenanstrich/-gestaltung, sofern daraus eine gestalterische Aufwertung resultiert
Was ist zu beachten?
- Das Gebäude muss mehr als zwei Wohneinheiten beinhalten.
- Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein.
- Erforderliche Zustimmungen/Genehmigungen müssen vor Antragstellung eingeholt werden.
- Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in seiner jeweils gültigen Fassung werden eingehalten oder es wurde eine Ausnahme bescheinigt.
- Bei der Planung von Maßnahmen am Äußeren des Gebäudes bzw. im Außenraum ist eine ergänzende Abstimmung zu stadtgestalterischen Aspekten mit dem Modernisierungsberater erforderlich.
- Die bewilligten Maßnahmen müssen durch Fachfirmen ausgeführt werden.
- Maßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sind nur dann förderfähig, wenn der neu geschaffene Wohnraum über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird.
- Mit den Zuschüssen aus dem Kommunalen Modernisierungsprogramm gedeckte Kosten dürfen nicht mietwirksam umgelegt werden.
- Der/die Antragsteller*in muss über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren die Erhaltung und Pflege der neu hergerichteten Fläche(n) bzw. Installation(en) sicherstellen.
- Der/die Antragsteller*in ist Eigentümer*in von max. 30 Wohnungen auf Bochumer Stadtgebiet.
Wo wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Fördersatz beträgt im Regelfall maximal 25 Prozent und für den Austausch von Heizungen maximal 50 % der förderfähigen Kosten.
- Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 50.000 Euro je Antragsteller*in und Jahr, der Mindestbetrag der Förderung 500 Euro je Antragsteller*in und Jahr (die Gesamtkosten der vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen müssen sich auf mindestens 2.000 Euro belaufen).
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